Werte Gäste!
Unsere Saunaanlage will Ihnen Erholung und Gesundheit bieten. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen zur Erfüllung behördlicher Vorschriften für die Sicherheit, die Hygiene und vor allem für das Wohlbefinden der Saunagäste unbedingt erforderlich ist.
Durch das Unterzeichnen dieses Dokuments schließen Sie mit dem Projekt Plateau Blo einen Saunabesuchsvertrag ab und anerkennen damit die nachfolgenden Regelungen der Saunaordnung als Vertragsinhalt.
1. Saunagäste
Betrunkene, Personen mit offenen Wunden, Hautkrankheiten oder ansteckenden Krankheiten (z.B. Grippe), Epileptiker sowie Personen, denen vom Aufsichtspersonal ein Benützungsverbot erteilt worden ist, dürfen die Saunaanlage nicht benützen.
Im Zweifelsfall empfiehlt es sich den Hausarzt zu konsultieren, ob die Saunabenützung zulässig ist.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen die Sauna nur in Begleitung von Erwachsenen benützen.
2. Wertsachen, Verlust von Gegenständen
Für in das Saunagelände eingebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Gefundene Gegenstände sind dem Aufsichtspersonal zu übergeben.
3. Verhalten in der Saunaanlage
Die Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Beschädigungen und Verunreinigungen sind zu unterlassen. Die Kosten einer allenfalls erforderlichen Schadensbehebung bzw. der Beseitigung der Verunreinigung sind zu ersetzen. Falls eine Beschädigung oder eine Verunreinigung – wenn auch unabsichtlich – verursacht wurde, teilen Sie dies bitte dem Projektteam mit.
Die Gäste sind in der gesamten Saunaanlage zu größter Sauberkeit verpflichtet. Die Sauna darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
Im Interesse der Mitbenutzer ist jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Erholung, die Sicherheit oder die Hygiene beeinträchtigt, insbesondere
• Ruhestörung wie Lärmen, Singen, Pfeifen, usw.
• Rauchen
Speisen und Getränke dürfen nicht in der Sauna eingenommen werden. Abfälle sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben.
4. Richtlinien für die Saunabenützung
Führen Sie bitte vor dem ersten Saunagang eine Körperreinigung durch. In der dafür vorgesehenen Camping–Dusche ist dies vor Ort auch möglich. Verwenden Sie in der Sauna stets als Unterlage ein ausreichend großes und trockenes Sitz- bzw. Liegetuch. Außerdem sind aufgrund der öffentlichen Veranstaltung angemessene Körperbedeckung/ Badekleidung und Bademäntel zu tragen.
Aufgüsse werden vom Projektteam oder von dazu befugten Personen vorgenommen. Während des Aufgusses bitten wir um Ruhe. Die Sauna ist ein Wechselbad. Wir empfehlen nach der Sauna eine Abkühlung im See. Dieser kann über die Badestiege erreicht werden. Das Springen ins Wasser nach dem Saunagang ist verboten!
5. Aufsichtspersonal
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Aufsichtspersonal/Projektteam zur Einhaltung behördlicher Vorschriften und im Interesse von Sicherheit, Hygiene und Wohlbefinden der Gäste bzw. zur Abwehr von Schäden Maßnahmen zu treffen hat. Anordnungen des Aufsichtspersonals/Projektteams ist daher jedenfalls Folge zu leisten.
Das Aufsichtspersonal/Projektteam ist ermächtigt, im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Badeordnung Abmahnungen auszusprechen bzw. Saunaverbote zu erteilen.
Die Vorschriften der Wasserrettung, welche jedem Sauna–Event beiwohnen wird, sind zu jeder Zeit einzuhalten.